1. Geltungsbereich
Maßgebliche Rechtsgrundlage für alle von der Firma (Auftragnehmer)
übernommenen Aufträge von Veranstaltern, Agenturen etc. (Auftraggeber)
zur Aufführung von Feuerwerken sind die Geschäftsbedingungen der
Auftragnehmer. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen
der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung der Auftragnehmer.
2. Auftragserteilung
Der Auftrag gilt erst dann durch die Auftragnehmer als angenommen,
wenn er von ihr schriftlich (Fax ausreichend) bestätigt ist.
3. Preise
a) Die vereinbarte Vergütung ist fällig binnen 8 Tagen ab
Rechnungserteilung, soweit keine andere Vereinbarung schriftlich
getroffen ist. Bei Überschreitung des Zahlungstermins werden
Verzugszinsen in angemessener Höhe (8% über dem geltenden Diskontsatz
der Landeszentralbank) fällig.
b) Gehören zu dem Leistungsumfang der Auftragnehmer die Darbietung von
Lichterbildern, Feuerschriften, musiksynchronem Feuerwerk oder von
Spezialeffekten in Sonderanfertigung, so hat der Auftraggeber bei
Auftragserteilung mindestens 50 % des vereinbarten Preises zu zahlen.
c) Zuzüglich zu dem vereinbarten Preis hat der Auftraggeber alle
anfallenden Abgaben und Gebühren für die Erteilung erforderlicher
behördlicher Genehmigungen, die Kosten der Erfüllung behördlicher
Auflagen, die Kosten für alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen und
anfallenden GEMA-Gebühren zu tragen.
d) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nicht
berechtigt, es sei denn, die Aufrechnung erfolgte mit einer
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung des
Auftraggebers.
4. Behördliche Genehmigungen
a) Die für die Durchführung von Feuerwerken behördlichen Genehmigungen
holt die Auftragnehmer im Namen des Auftraggebers ein.
b) Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Auftragnehmer alle für
die Erteilung der Genehmigung benötigten Unterlagen, soweit sie nicht
feuerwerksspezifischer Art sind, einschließlich etwa benötigter
Zustimmungserklärungen Dritter zur Verfügung zu stellen.
c) Der Vertrag erhält seine Gültigkeit, wenn alle notwendigen
behördlichen Genehmigungen erteilt wurden.
d) wenn gebühren der Behörde
entstehen so sind sie vom
Auftragnehmer/in zu bezahlen.
5. Pflichten des Auftraggebers
a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Auftragnehmer ein zum
Abbrennen des Feuerwerks geeignetes Gelände ab 8.00 Uhr morgens des
Veranstaltungstages bis zur Freigabe des Geländes durch den
verantwortlichen Feuerwerker zur Verfügung zu stellen und das Gelände
während dieser Zeit gegen den Zutritt unbefugter Dritter abzusichern.
b) Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf eigene Kosten die
behördlich verlangte Sicherheitszone einzurichten, abzusichern und deren
Beachtung zu überwachen.
c) Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf eigene Kosten behördliche
Auflagen zu erfüllen, soweit diese nicht feuerwerksspezifischer Natur
sind.
d) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abbrennstelle nach
Durchführung der Veranstaltung auf eigene Kosten zu säubern und die
Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen des Grundstückeigentümers der
Abbrennstelle wegen etwaiger Beeinträchtigungen des Grundstücks
freizustellen. Eine Grobreinigung des Abbrennplatzes wird von der
Auftragnehmer vorgenommen.
e) Der unterschriebene Vertrag hat ein Tag vor Durchführung des
Feuerwerkes bei der Auftragnehmer vorzuliegen. Ist dieser Punkt nicht
erfüllt, erfolgt keine Anreise der Pyrotechniker zum Feuerwerkstermin.
6. Pflichten der Auftragnehmer
a) Die Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag gewissenhaft und
pünktlich auszuführen, sofern der Ausführung nicht Gründe
entgegen-stehen, die sie nicht zu vertreten hat, wie höhere Gewalt,
Streik, Fehlen behördlicher Genehmigungen, Bestehen von
Sicherheitsrisiken, witterungsbedingte Undurchführbarkeit etc.
b) Die Auftragnehmer ist verpflichtet, alle gesetzlichen und
behördlichen Bestimmungen und Auflagen zu beachten.
c) Art und Umfang der zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen
Maßnahmen unterliegen der Entscheidungsfreiheit der Auftragnehmer nach
pflichtgemäßem Ermessen, dies gilt auch bezüglich der Präsentation in
ihrer konzeptionellen und gestalterischen Durchführung.
d) Die Auftragnehmer ist berechtigt, von der Durchführung des
Feuerwerks abzusehen bzw. ein begonnenes Feuerwerk abzubrechen, wenn
dies dem verantwortlichen Feuerwerker aus witterungsbedingten Gründen
oder aus Sicherheitsgründen erforderlich erscheint.
7. Schadenersatz / Gewährleistung
a) Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus Verzug, Unmöglichkeit,
Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Forderungsverletzung und
aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht
durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln der Auftragnehmer
verursacht wurde.
b) Witterungsbedingte Beeinträchtigungen der pyrotechnischen Effekte
und Rauchentwicklung begründen keine Ansprüche des Auftraggebers gegen
die Auftragnehmer.
c) Unabhängig davon, dass die Auftragnehmer die gesetzlich
vorgeschriebenen Versicherungen abgeschlossen hat, ist der Auftraggeber
verpflichtet, eine eigene Haftpflicht- und Unfallversicherung unter
Einbeziehung des Feuerwerksrisikos abzuschließen und der Auftragnehmer
deren Abschluss auf Verlangen nachzuweisen.
8. Ausfall
a) Kommt es nicht zur Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der
Auftraggeber zu vertreten hat, hat der Auftraggeber der Auftragnehmer
den vereinbarten Preis zu vergüten, mit der Maßgabe, dass die
Auftragnehmer sich ersparte Aufwendungen ausrechnen lassen muss.
b) Gelangt das Feuerwerk aus Gründen nicht zur Aufführung, die keine
Vertragspartei zu vertreten hat oder wird das Feuerwerk aus solchen
Gründen abgebrochen, so schuldet der Auftraggeber der Auftragnehmer
50% des vereinbarten Preises mit der Maßgabe, dass beide Vertragspartner
die Möglichkeit haben, einen höheren bzw. geringeren Schaden
nachzuweisen.
9. Urheberrecht
a) Urheberrechte an der Konzeption des Feuerwerks werden nicht
übertragen.
b) Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die pyrotechnischen
Effekte nicht auf Bildträger für kommerzielle Verwendung aufgenommen
werden und verpflichtet sich zur Durchsetzung von
Unterlassungsansprüchen gegenüber der Verwertung unerlaubt zustande
gekommener Verwertungshandlungen.
10. Anzuwendendes Recht
Die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen ausschließlich
dem deutschen Recht.
11. Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen nicht berührt.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den
Vertragsparteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten
ist, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann oder juristische Person des
öffentlichen Rechts ist, der Geschäftssitz der Auftragnehmer.
Datenschutz
Datenschutz auf der RDF-FEUERWERKE -Website
Zu den folgenden Ausführungen sind wir gesetzlich verpflichtet: Der
Schutz personenbezogener Daten ist ein Anliegen, das wir sehr wichtig
nehmen. Deshalb richten wir unsere Online-Aktivitäten an den
entsprechenden Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und
zur Datensicherheit aus.
Personenbezogene Daten
Wir erfassen über die Websites keine
personenbezogenen Daten wie beispielsweise. Namen, Anschriften,
Telefonnummern oder E-Mail-Adressen), es sei denn, Sie stellten uns
solche Daten freiwillig zur Verfügung (wie dies beispielsweise bei der
Registrierung oder einer Umfrage der Fall ist) bzw. dass Sie
eingewilligt haben oder die entsprechenden Rechtsvorschriften über den
Schutz Ihrer Daten dies erlauben.
Zweckbestimmung der personenbezogenen
Daten
Die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verwenden
wir im Allgemeinen, um Ihre Anfragen zu beantworten, Ihre Aufträge zu
bearbeiten oder Ihnen Zugang zu bestimmten Informationen oder Angeboten
zu ermöglichen. Zur Pflege der Beziehungen zu unseren Kunden und damit
wir besser auf Ihre Wünschen reagieren bzw. unsere Produkte oder
Leistungen für Sie verbessern können, kann es darüber hinaus nötig sein,
dass wir Ihre personenbezogenen Daten speichern und verarbeiten, dass
wir oder ein Dritter in unserem Auftrag diese personenbezogenen Daten
verwenden, um Sie über aktuelle RDF-FEUERWERKE -Angebote zu informieren,
die für Ihre Geschäftstätigkeit nützlich sind, oder um Online-Umfragen
durchzuführen - immer im Dienst der Kundenbeziehungen.
Wir werden Ihre personenbezogenen Daten weder an Dritte verkaufen noch
anderweitig auf den Markt bringen.
Zweckgebundene Verwendung
Wir werden die von Ihnen online zur Verfügung gestellten
personenbezogenen Daten nur für die Ihnen mitgeteilten Zwecke erheben,
verarbeiten und nutzen, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder
Nutzung erfolge für einen weiteren Zweck, der in direktem Zusammenhang
mit dem ursprünglichen Zweck steht, zu dem die personenbezogenen Daten
uns mitgeteilt bzw. erhoben wurden, oder sofern dies notwendig ist, um
die Vorbereitung, Verhandlung und Erfüllung eines Vertrages mit Ihnen
mit gebotener Sorgfalt zu realisieren, oder weil wir durch rechtlich
definierte Pflichten oder die Anordnung von Gerichten oder Behörden dazu
angehalten sind, oder weil es zur Begründung oder zum Schutz rechtlicher
Ansprüche oder zur Abwehr von Klagen notwendig ist bzw. zur Verhinderung
von Missbrauch oder anderer ungesetzlicher Aktivitäten dienlich ist
(beispielsweise vorsätzlicher Angriffe auf die Datenverarbeitungsanlagen
online wie offline und damit die Datensicherheit von RDF-FEUERWERKE und
deren Gewährleistung).
Kommunikations- oder nutzungsbezogene Angaben
Wenn Sie über Telekommunikationsdienste auf
unsere Website zugreifen, werden Angaben wie etwa Ihre IP-Adresse oder
andere kommunikationsbezogene Daten, Angaben zur Nutzung (Beginn der
Nutzung, Dauer, welcher Zugangsweg wurde genutzt und von wem zur
Verfügung gestellt etc.) automatisch technisch generiert. Diese Daten
können unter Umstanden Rückschlüsse auf Ihre personenbezogenen Daten
ermöglichen. Sofern die Erfassung, die Verarbeitung sowie die Verwendung
Ihrer kommunikations- bzw. nutzungsbezogenen Daten durch uns oder unsere
technischen Partner zwingend notwendig sind, unterliegen all diese
Vorgänge den gesetzlichen Regelungen und Auflagen zum Datenschutz.
Automatisch erfasste
nicht-personenbezogene Daten
Nicht nur über die Registrierung, sondern auch bei Zugriffen auf die
Website werden mitunter automatisch Informationen gesammelt, die jedoch
keinen eindeutigen Bezug zu einer bestimmten Person aufweisen. So wird
z.B. bemerkt, welcher Browser verwendet wird, welches Betriebssystem,
von welcher Domain ein Nutzer kommt, welche Seiten er aufruft, wie oft
er zurückkehrt, wie lange er auf der Site bleibt etc. Wenn wir diese
Daten auswerten, so geschieht dies nur, um das RDF-FEUERWERKE
-Online-Angebot übersichtlicher, attraktiver und leichter nutzbar zu
gestalten.
"Cookies" - Informationen, die
automatisch auf Ihrem Rechner abgelegt werden
Möglicherweise werden beim Besuch einer unserer Websites (z.B. des
Shops) Informationen in Form von "Cookie" auf Ihrem PC abgelegt. So
können wir bei einem späteren Besuch auf der Website z.B. erkennen, dass
sich derselbe Computer mit uns verbunden hat. Dadurch können wir Ihnen
ersparen, bereits von Ihnen ausgefüllte Formulare erneut auszufüllen.
Sollten Sie nicht wünschen, dass wir Ihren Computer wieder erkennen,
können Sie bei den Einstellungen Ihres Browsers eine Einstellung wählen,
die sämtliche Cookies auf der Festplatte Ihres Rechners löscht,
sämtliche Cookies blockiert oder eine Warnung erzeugt, bevor Cookies auf
Ihrer Platte gespeichert werden.
Kinder
Personenbezogene Daten von Kindern sammeln wir nicht wissentlich und
nicht mit Absicht. Für den Begriff "Kind/Kinder" sind hier die national
geltenden gesetzlichen Bestimmungen und kulturellen Gepflogenheiten zu
berücksichtigen.
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Art, um eine maximale Sicherheit Ihrer personenbezogenen Daten gegen
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